Wohngeld/Untersützung für ein Freiwilliges Jahr?

Jun 10 2010 Published by under Kinder

Ich werde ab dem 1. September ein Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege beginnen (quasi dasselbe wie ein Freiwilliges Soziales Jahr, nur eben handwerklich ausgerichtet).
Da ich dafür wahrscheinlich ausziehen muss, wollte ich fragen, ob ich irgendeine Form von staatlicher Hilfe beantragen kann? Wohngeld oder ähnliches?
Ich bekomme vom Träger 400Euro Taschengeld und weiterhin 150Euro Kindergeld.

2 responses so far

  • grabbel8 sagt:

    Während des FSJ erhalten die Freiwilligen
    Taschengeld,
    Unterkunft und Verpflegung, (kommt drauf an, ob es mit angeboten wird)
    eine beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
    Außerdem besteht Anspruch auf Kindergeld. http://www.studis-online.de/Fragen-Brett…
    Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wohngeld haben, aber nur dann, wenn sie
    weder Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Ausbildungsgeld (§ 104 SGB III) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben oder hätten, dass ist ja bei dir der Fall.
    Die gesetzlichen Bestimmungen für das Wohngeld sind nicht immer einfach und verständlich. Daher sollte, wer sich nicht sicher ist, ob er zu dem förderungswürdigen Personenkreis gehört, in jedem Fall einen Wohngeldantrag stellen. Die Wohngeldstelle prüft dann und entscheidet im Einzelfall.http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziale…
    Wohngeld ist nicht wirklich viel, aber besser als nichts.ist auch nicht abhängig von den Eltern.
    Hier noch ne Tabelle:http://www.bmvbs.de/static/wohngeld/wohn…
    Kindergeld müsste doch eigentlich auch schon bei 184€ liegen.

  • Mo Jo sagt:

    Wohngeld kann jeder beantragen.
    Während der Zeit bekommst Du Dein FSJ-Geld, das staatliche KIndergeld und wenn Du eine eigene Wohnung hast, auch Wohngeld.
    Nein, Wohngeld ist nicht abhängig vom Einkommen Deiner Eltern, wenn Du eine eigene kleine Wohnung hast.
    Im Internet gibt es Wohngeldrechner, da kannst Du mal nachschauen.
    Du benötigst dann den Mietvertrag und den Nachweis über Mietzahlung, damit kannst Du einen Wohngeldantrag stellen.

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