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	<title>Kommentare zu: Kontopfändung- Bank zahlt jetzt Geld erst 1 Tag später aus !!!!?</title>
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	<description>A Blog by Spyro</description>
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		<title>Von: Inge N</title>
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		<dc:creator>Inge N</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 20:18:53 +0000</pubDate>
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		<description>nein ist es nicht, sowie es auf deinem konto gutgeschrieben ist muss die bank dir die nichtpfändbaren beträge auszahlen.
ein kleiner tipp noch am rande, ab 1.7.2010 gibt es gesetzlich das pfändungsschutzkonto. das heist du kannst dein bestehendes konto umwandeln in ein sogenanntes p-konto. deine bank ist dazu verpflichte es dir einzurichten.
dann brauchst du deine nichtpfändbaren einkommen nicht innerhalb der 7 tagefrist abzuholen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>nein ist es nicht, sowie es auf deinem konto gutgeschrieben ist muss die bank dir die nichtpfändbaren beträge auszahlen.<br />
ein kleiner tipp noch am rande, ab 1.7.2010 gibt es gesetzlich das pfändungsschutzkonto. das heist du kannst dein bestehendes konto umwandeln in ein sogenanntes p-konto. deine bank ist dazu verpflichte es dir einzurichten.<br />
dann brauchst du deine nichtpfändbaren einkommen nicht innerhalb der 7 tagefrist abzuholen.</p>
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		<title>Von: Tetrazepam das Original</title>
		<link>http://www.spyro-networks.com/kontopfandung-bank-zahlt-jetzt-geld-erst-1-tag-spater-aus.html/comment-page-1#comment-272955</link>
		<dc:creator>Tetrazepam das Original</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 17:06:38 +0000</pubDate>
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		<description>Nö ganz sicher nicht, warum da ein Tag verstreichen muss damit du an dein Geld kommst, kann ich nicht nachvollziehen.
Laut § 55 I SGB I, hast du bei Erhalt von Sozialleistungen, einen Kontopfändungsschutz von 7 Tage ab Geldeingang, sprich du hast 7 tage zeit, dir dein Geld zu entnehmen, erst danach greift die Pfändung.
Nach § 850 k ZPO, musst du innerhalb von 14 Tagen ab Kontopfändung, einen Freigabeantrag ( Pfändungschutz ) bei deinem Amtsgericht stellen, so das die diese Kontopfändung aufheben. Kann man mündlich machen, einfach zu dem Rechtspfleger der die Sache betreut gehen und dort mit dem den Antrag ausfüllen. Kostet nix.
Das Verhalten deiner Bank ist insolent und nicht mit der rechtlichen Lage vereinbar. Teile diesen mit, sollte das Geld nicht am Buchungstag, an dich ausgezahlt werden, du eine Rechtsanwalt einschaltes und verlange ein Gespräch mit dem Leiter der Bank. das hilft meistens.
&quot;TM&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nö ganz sicher nicht, warum da ein Tag verstreichen muss damit du an dein Geld kommst, kann ich nicht nachvollziehen.<br />
Laut § 55 I SGB I, hast du bei Erhalt von Sozialleistungen, einen Kontopfändungsschutz von 7 Tage ab Geldeingang, sprich du hast 7 tage zeit, dir dein Geld zu entnehmen, erst danach greift die Pfändung.<br />
Nach § 850 k ZPO, musst du innerhalb von 14 Tagen ab Kontopfändung, einen Freigabeantrag ( Pfändungschutz ) bei deinem Amtsgericht stellen, so das die diese Kontopfändung aufheben. Kann man mündlich machen, einfach zu dem Rechtspfleger der die Sache betreut gehen und dort mit dem den Antrag ausfüllen. Kostet nix.<br />
Das Verhalten deiner Bank ist insolent und nicht mit der rechtlichen Lage vereinbar. Teile diesen mit, sollte das Geld nicht am Buchungstag, an dich ausgezahlt werden, du eine Rechtsanwalt einschaltes und verlange ein Gespräch mit dem Leiter der Bank. das hilft meistens.<br />
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